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Reglement 2010 - „Ötzi-Alpin Marathon“
(Änderungen vorbehalten!)

A) ALLGEMEINES zum MARATHON:

1.) Der Veranstalter:
Der Amateur Club Ötzi-Alpin Marathon in Zusammenarbeit mit den Tourismusvereinen Naturns und Schnalstal sowie den Schnalstaler Gletscherbahnen.

2.) Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind alle Athleten/Innen, die am 1. Mai 2010 das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmer/Innen müssen die physischen Voraussetzungen zur Teilnahme an Wettkämpfen mit Hochleistungsanforderung erfüllen, die von den jeweiligen Herkunftsländern festgelegt sind. Alle nicht verbandsmäßig erfassten Teilnehmer/Innen sind verpflichtet, das sportärztliche Zeugnis bei Entgegennahme der Startnummer vorzuweisen. Bei Nichterfüllung der obigen Anforderungen erhalten die Teilnehmer/Innen keine Starterlaubnis.

3.) Austragungsort, Datum, Uhrzeit, Start-Ziel:
Der Start erfolgt, am Sonntag 02. Mai 2010 in zwei Startblöcken in Naturns (554 m). Zugelassen sind 3er-Staffeln (Teams), als auch Einzelbewerber/Innen. Um 9.00 Uhr Start der Damen und Herren / Einzelbewerb und um 10.00 Uhr Start der Damen und Herren / Teambewerb und Mixedteams. Das Ziel ist auf der Grawand bei der Bergstation der Gletscherbahnen in 3.212 m Seehöhe (siehe Streckenplan).

4.) Zeitlimit:
Die Sollzeit für den Ötzi-Alpin Marathon beträgt insgesamt 6 Stunden (Herren) und 6,5 Stunden (Damen). Die Einzelteilnehmer und 3er-Staffelteams mit einer Teilzeit von mehr als 2 Stunden an der Tankstelle Karthaus, 2,5 Stunden in Unser Frau, 4 Stunden in Kurzras und 5 Stunden bei der Teufelsegghütte sowie mit einer Gesamtzeit von über 6 Stunden (Herren) und 6,5 Stunden (Damen) auf der Grawand (Ziel) werden in jedem Fall ausgeschlossen und scheinen nicht in der Endwertung auf. Die Startnummern werden diesen Athleten von den Streckenposten abgenommen.

5.) Klasseneinteilung:
Einzelbewerb: Damen / Herren bis 40 und Herren über 40
3er-Staffel (Teambewerb) Damen / Herren bis 120 und Herren über 120
Die 3er-Staffetten (Teams) können männlich, weiblich oder gemischt sein, wobei letztere der männlichen Kategorie zugeordnet werden.
Achtung: Bei der Staffel darf jeder Athlet des Teams nur eine Disziplin absolvieren!

6.) Preisgelder- Prämierung:
Es werden insgesamt € 8.500.- an Preisgelder (Steuern sind schon abgezogen) wie folgt ausgeschüttet: (siehe auch Menuepunkt Preisgelder)
Prämierung Einzelbewerber Herren/Damen
Prämierung Staffeln Herren/Damen
Für die Beste/den Besten der jeweiligen Disziplin gibt es einen Sachpreis. Hinzu kommen noch Trophäen aus Kristallglas im Gesamtwert von € 2.000

7.) Startnummernausgabe:
Die Startnummernausgabe erfolgt am Samstag, 01.05.2010 von 16.00 bis 19.00 Uhr und am Sonntag, 02.05.2010 von 07.00 bis 9.15 Uhr im Rennbüro im Bürger- und Rathaus in Naturns. Bitte bei der Startnummernausgabe den Bank-Einzahlungsnachweis und das gültige sportärztliche Attest vorlegen. Startnummern dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.

8.) Siegerehrung und Preisverteilung:
Diese erfolgt nach Beendigung des Wettbewerbs am Platzl in Kurzras um 16.30 Uhr.
Preise: Siehe Preisgelder

9.) Veröffentlichung der Ergebnisliste
Die Ergebnislisten werden nach dem Wettkampf in den lokalen Medien und im Internet veröffentlicht.

10.) Zeitnehmung:
Erfolgt durch die Firma DATASPORT AG. Es wird dazu ein Chip System verwendet.

B) ANMELDUNG:

1) Wie?
Online über Internet oder durch das Anmeldeformular zum downloaden, welches dem Veranstalter per Telefax zugeschickt werden muss. (Achtung: Teams vollzählig auf einem Formular melden!) Und zwar an:
Ötzi-Alpin Marathon
Infoline: Tel. +39-331 96 74 577 - Fax: +39-0473-666 369
Die Meldung ist erst nach Zahlungseingang des Startgeldes und korrekter Anmeldung gültig. Tritt ein/e gemeldete/r Teilnehmer/in nicht an, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes.
Bei Datasport kann eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Auswechslungen einzelner gemeldeter Athleten bzw. Umbesetzungen in den 3er-Staffeln sind vor Anmeldeschluss möglich. Nach Meldeschluss müssen die Athleten, die durch Krankheit oder Unfall verhindert sind, ein ärztliches Attest vorzeigen. Ansonsten fällt die ganze 3er-Staffel aus, wobei die Betreffenden keinen Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes haben.

2.) Anmeldegebühren:
Die angegebenen Gebühren enthalten die Kaution von 10,00 € für die Transponder (Chip), welche ab 14.00 Uhr am Platzl in Kurzras rückerstattet wird. Nicht abgegebene Transponder (Chip)werden dem Teilnehmer mit € 40,00.- in Rechnung gestellt. Einzelteilnehmer/in 70,00 €
Team 160,00 €

3.) Zahlung:
Die Zahlung muss innerhalb 25.04.2010 mittels Banküberweisung an unser Bankkonto erfolgen. Das Startgeld ist spesenfrei für den Begünstigten an Raiffeisenkasse Schnals zu überweisen.
IBAN Nr. IT 54 Y08239 58900 000300007005
(Achtung: Durch Angabe der IBAN Nummer spesenfrei!)
SWIFT-BIC: RZSBIT21035
Bei der Überweisung muss der Name des Teilnehmers angegeben werden.

4.) Stornierung:
Die einbezahlte Anmeldegebühr wird grundsätzlich NICHT rückerstattet. Bei Stornierung der Anmeldung wird die Anmeldegebühr auf das darauffolgende Jahr gutgeschrieben. Abmeldungen von eingeschriebenen Teilnehmern müssen bis spätestens 10. April 2010 schriftlich direkt an das Organisationskomitee des Ötzi-Alpin Marathons erfolgen. Außerdem muss ein ärztliches Attest beigefügt werden.
Bei einer Verkürzung der Strecken oder teilweisen Absage des Rennens durch höhere Gewalt wird die Anmeldegebühr NICHT rückerstattet.
Die Firma DATASPORT AG bietet die Möglichkeit bei online Anmeldungen eine Annullationskosten-Versicherung abzuschließen. Mit dieser Versicherung kann der Teilnehmer sein einbezahltes Startgeld absichern. Die Versicherung erstattet bei Stornierung die eingezahlte Anmeldegebühr zurück. Weitere Informationen finden Sie bei der online Anmeldung.

5.) Anmeldeschluss:
Letzter Anmeldetermin ist der 25. April 2010. Nachmeldungen sind prinzipiell nicht möglich!
Achtung: Begrenztes Teilnehmerfeld!
Weitere Infos über E-mail: >info@oetzi-alpin-marathon.com<

C) DER ATHLET MUSS FOLGENDE PUNKTE EINHALTEN

1) Anforderungen an Material und Ausrüstung:
• Mountainbike
- Es sind nur Mountainbikes erlaubt. –
- Das Mountainbike wird nicht vom Veranstalter zur Verfügung gestellt
- Die gesamte Mountainbikestrecke darf nur mit einem und demselben Rad befahren werden. Das Profil der Reifen muss mindestens 26 x 1,6 betragen. Bei möglichen Kontrollen können Teilnehmer/Innen disqualifiziert werden. (siehe Streckenbeschreibung).
- Das Tragen von einem geprüften Radhelm ist Pflicht, wobei der Kinnriemen zu jeder Zeit geschlossen sein muss
• Laufen
- Schuhwerk soll alpinen Anforderungen entsprechen (siehe Streckenbeschreibung).
- Der Gebrauch von Stöcken ist verboten.
Tourenskigehen
- Es dürfen nur Tourenskier mit Stahlkanten und Tourenbindungen sowie Skitourenschuhe verwendet werden. Langlauf bzw. Telemarkausrüstung wird nicht zugelassen.
- Mindestlänge der Tourenski bei Herren 160 cm und bei Damen 150 cm.
- Die Skier dürfen während des Rennens nicht ausgetauscht werden.
- Felle nach Wahl. Harscheisen sind erlaubt.

Bei schlechter Witterung ist es Pflicht Schutzkleidung mitzutragen.

ACHTUNG während des Wettkampfs ist die Talabfahrt gesperrt – Athleten/Innen müssen daher die Seilbahn benutzen um vorzeitig ins Tal zu gelangen!

2) Allgemeine Wettkampfbedingungen
Biker dürfen nur die rechte Fahrspur der Hauptstraße benutzen, da die linke Straßenseite nicht gesperrt ist.
• Die Startnummer ist so anzubringen, dass sie deutlich lesbar ist. Bitte beim umziehen in den Wechselzonen sichtbar auf Kleidung anbringen!
• Die Wahl der wettergerechten Kleidung wird den Athleten/Innen überlassen. Er/Sie muss sich selbst darum kümmern, dass bei den Wechselstellen oder am Ziel seine/Ihre trockene Kleidung zum Umziehen vorfindet. Umkleidemöglichkeiten und Duschräume befinden sich in Unser Frau, in Kurzras und auf Grawand. Der Veranstalter sorgt für die Verpflegung entlang der Strecke in Form von Getränken. Pastaparty für alle Teilnehmer ab 11.30 Uhr in Kurzras
• Der Veranstalter stellt für Einzelathleten einen Kleider- und Materialtransport zur Verfügung.
• In den Wechselzonen ist jegliche Hilfe von Seiten der Betreuer untersagt. Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln und Getränken durch Betreuer ist entlang der Strecke erlaubt.
• Begleitfahrzeuge sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und aus organisatorischen Gründen nicht zugelassen.
• Es kann lebensgefährlich sein, kurz nach infektiösen Krankheiten (z.B. Angina, Grippe) oder sogar mit Fieber an den Start zu gehen. Doping ist strengstens verboten. Deshalb trägt jede/r Teilnehmer/in die volle und alleinige Verantwortung für seinen/ihren Gesundheitszustand.

3) Zur Disqualifikation führt die Nichteinhaltung der folgenden Bestimmungen:
• Verwendung von Material, welches vom Veranstalter nicht erlaubt ist (siehe Anforderung an Material)
• Das Verlassen, Abkürzen der vorgeschriebenen Strecke
• Weitergabe der Startnummer
• Hilfe durch fremdes Eingreifen oder durch Gebrauch technischer Hilfsmittel
• Behinderung der Mitbewerber/innen
• Sportlich unfaires Verhalten und das Nichtbeachten der Sicherheitsnormen
• Jede/r Teilnehmer/in kann vom Rennleiter oder Rennarzt aus dem Rennen genommen werden, wenn dies dessen gesundheitlicher Zustand erfordert.
• Die Überschreitung der Sollzeit bei der Wechselstelle in Kurzras und im Ziel auf Grawand (siehe Zeitlimit und Strecke)
Teilnehmer/innen welche die Wechselstellen bzw. das Ziel nach Kontrollschluss erreichen, werden nicht mehr gewertet und der Anspruch auf Wettkampfdienstleistungen kann nicht garantiert werden (z.B. Verpflegung, Sanität, Rangliste).
Fairness und Sportlichkeit werden großgeschrieben!

4) Aufgabe oder Ausscheiden durch technischen Defekt:
Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, sich bei Ausscheiden oder bei Aufgabe beim nächsten Streckenposten abzumelden. Er/sie hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass die Rennleitung über seinen/ihren Verbleib informiert ist.

5) Einspruch bei der Rennleitung:
Einsprüche müssen innerhalb von 30 Minuten nach der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse an der Anschlagtafel in Kurzras in schriftlicher Form zusammen mit einem Betrag von € 100,- an die Rennleitung eingereicht werden. Eine Entscheidung fällt innerhalb der nächsten Stunde. Im Falle der Anerkennung der Reklamation wird der Betrag rückerstattet.

D) DER VERANSTALTER GARANTIERT:
Durch die korrekte Anmeldung und Einzahlung des Startgeldes erhält der /die Athlet/in folgende Serviceleistungen:
• Infostelle für Unterkunft, Wettkampfeinweisung
• Erhalt von Starterpack (Startnummern, Streckenplan, ….)
• Umkleidemöglichkeit und Duschgelegenheit im Hallenbad Kurzras und im Erlebnisbad Naturns gegen Vorlage der Startnummer
• Streckenverpflegung: Wasser Tee, Elektrolytgetränke Zielverpflegung: Getränke und leichte Nahrung Pastaparty in Kurzras ab 11.30 Uhr
• Anwesenheit und Service durch Streckenposten
• Sanitäre Betreuung am Wettkampfstag entlang der Strecke, in Unser Frau und Kurzras. Notruf 118
• Tickets für Hin- und Rückfahrt mit der Gletscherbahn (drei Freikarten für das 3er-Staffelteam sowie zwei für den Einzelteilnehmer und dessen Betreuer/in)
• Preise in Euro (siehe Übersicht Preisgeld)
• Aktuelle Ergebnisse vor Ort und im Internet
• Unterhaltungsprogramm

E) DER VERANSTALTER BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR:
- Anmeldungen für nichtig zu erklären, bzw. diese nicht anzunehmen
- Spezielle Einladungen auszustellen
- Das Teilnehmerfeld zu erweitern oder zu limitieren (durch rechtzeitige Ankündigung)
- Die Teilnahmeanforderungen oder das Reglement zu erweitern (mit entsprechender Mitteilung)
- Den Austausch bzw. die Umbesetzung einzelner Top Athleten in andere Teams, sofern dies nötig sein sollte (nur durch vorherige Absprache)
- Zeit und Termin Änderungen durch außerordentliche Ereignisse vorzunehmen
- eventuelle Streckenänderungen im Falle eines plötzlichen Wetterumschwunges oder sonstigen, unvorhersehbaren Gründen, welche die Sicherheit der Teilnehmer/innen gefährden vorzunehmen, - - nach unanfechtbarem Urteil der Rennleitung die Strecke zu verkürzen und wenn notwendig den Wettkampf abzubrechen.

2) Haftung:
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die den Athleten, Begleitern, Zuschauern oder an Sachen durch die Veranstaltung entstehen. Eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache eines jeden/r Teilnehmers/in.
Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer/innen.
Durch die Anmeldung und Einzahlung des Organisationsbetrages akzeptiert der/die Athlet/in die angeführten Bestimmungen. Die Teilnahme am Marathon erfolgt auf eigenes Risiko.

3) Datenschutz:
Der Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass seine / ihre persönlichen Daten zu allen Zwecken, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Ötzi-Alpin Marathon stehen, verarbeitet und auch ins Ausland weitergegeben bzw. veröffentlicht werden können. Fotos und Interviews können ohne Vergütungsanspruch gemacht werden.
MIT DER ANMELDUNG ERKENNT DER TEILNEHMER DIESE SÄMTLICHEN ORDNUNGEN DES REGLEMENTS ALS FÜR SICH VERBINDLICH AN.

 
   

 
 
 
ÖTZI-ALPIN-MARATHON • I-39020 Schnalstal / Val Senales • Südtirol / Alto Adige
Phone: 0039 • 0473 • 679148 - E-Mail: info@oetzi-alpin-marathon.com